Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gutscheine

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von Sportpferdetherapie Katharina Oestreich, Heimkehrerstr. 10, 37133 Friedland ausgegebenen Gutscheine.

2. Datenschutz
Sportpferdetherapie Katharina Oestreich nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüberhinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.

3. Gerichtsstand, Rechtswahl
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen Sportpferdetherapie Katharina Oestreich und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz der Sportpferdetherapie Katharina Oestreich. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Reklamationen bei Kauf
Reklamationen beim Kauf eines Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf erfolgen, um die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf werden nicht mehr anerkannt.

5. Gültigkeitszeitraum
Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Kaufdatum. Jedoch behält sich Sportpferdetherapie Katharina Oestreich vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen, indem dies auf der Website www.sportpferdetherapie.de oder www.reit-simulator.de rechtzeitig angekündigt wird. In diesem Fall erhält der Kunde elektronisch oder per Post die Möglichkeit, betroffene Gutscheine einzureichen. Er erhält den Gegenwert dafür spesenfrei per Überweisung ausbezahlt.

6. Einlösung
Gutscheine können nach Terminvereinbarung eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich.

7. Berechtigung bei Einlösung
Sportpferdetherapie Katharina Oestreich ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Echtheit des Gutscheins hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und Sportpferdetherapie Katharina Oestreich unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

8. Erfüllung
Beim Kauf eines Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von Sportpferdetherapie Katharina Oestreich zum Zeitpunkt des Kaufes. Bei Übersendung des in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.

9. Mehrfacheinlösung
Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

10. Firmenkunden
Firmenkunden ist es nicht gestattet, erworbene Gutscheine weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Sportpferdetherapie Katharina Oestreich.

Stand: 03.08.2024